Die Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftwagen, "die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind"
Anhänger oder Sattelanhänger von 750 Kg dürfen immer mit genommen werden
Anhänger mit mehr als 750kg zG dürfen mitgeführt werden, sofern die zG der Fahrzeugkombination 3.500kg zG nicht übersteigt
Führerschein mit 17 (BF 17) ist möglich
Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei "Begleitetes Fahren mit 17"